Dein Portal ferialer.net ist einfach genial.

Viele Ferialjobs übersichtlich auf einer Website.

So geht ferial. Was du auf jeden Fall wissen solltest?

Dein erster Ferialjob ist ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Wir haben für dich alles zum Ablauf bei uns – sowie die wichtigsten Infos zusammengestellt. Damit dein Job auch ganz sicher kein Flop wird. Und nicht vergessen: Jede Frage verdient eine Antwort, also einfach fragen!

Dein Portal ferialer.net – Wie funktioniert die Plattform?

Auf unserer Website ferialer.net findest du Inserate von KMU (klein- und mittelständischen Unternehmen) sowie Großunternehmen, die Ferialmitarbeiter suchen.

Wähle eine für dich interessante Stelle aus, die dich anspricht und bewirb dich einfach über das Onlineformular. Sobald du dich das erste Mal beworben hast, kannst du dich problemlos für weitere Stellen bewerben.

Anschließend erhältst du eine Account-Aktivierungsnachricht. Sobald dein Account aktiviert ist, hast du Zugriff auf myPortal von ferialer.net. Hier kannst du nun dein Profil vervollständigen, deinen Lebenslauf sowie Dokumente (u.a. Reisepass, Bewerbungsschreiben) hochladen sowie weitere Angaben zu deiner Bewerbung machen.

Je nach Stelle erhältst du von uns in den kommenden Wochen weitere Fragebögen zum möglichen Einsatz. Es kann aber auch sein, dass die Firma direkt mit dir Kontakt aufnimmt.

Eine Zu- oder Absage von den Unternehmen bekommst du in den meisten Fällen spätestens im April.

Bei Fragen zum Job wende dich bitte direkt an das Unternehmen oder an das Team von ferialer.net.

Bitte wähle in deinem Profil deinen gewünschten Kommunikationskanal aus (z. B. E-Mail, SMS), damit wir dich auch sicher erreichen können.

Dein Sommerjob – Ab wann darf ich in den Ferien arbeiten?

Sobald du 15 Jahre alt geworden bist und deine Schulpflicht beendet hast, darfst du auch einen Ferialjob ausüben. Die Schulpflicht endet in deinem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

Wenn du deinen 15. Geburtstag also bereits vor Beendigung der neunten Schulstufe feierst, bedeutet das nicht, dass du ab dann auch arbeiten darfst. Denn das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz erlaubt dies erst mit Vollendung der Schulpflicht, also mit Ferienbeginn nach der neunten Schulstufe. Erst dann bist du von Gesetzes wegen ein/e Jugendliche/r.

Dein Arbeitsvertrag – Gratulation, du hast eine Zusage erhalten. Und jetzt?

Arbeitsvertrag: Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber und du euch einig geworden seid, lass dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel geben, in dem das Besprochene fixiert wird.

Wird das Dienstverhältnis über uns abgewickelt, so erhältst du den Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel automatisch über unser Portal oder per Post zugesendet.

Deine Bezahlung – Wieviel verdiene ich als Ferialmitarbeiter?

Bezahlung: Dein Lohn richtet sich nach dem Kollektivvertrag (KV) der jeweiligen Branche. Das heißt, du darfst nicht weniger verdienen als im KV festgelegt. Für jeden Monat solltest du eine schriftliche Abrechnung erhalten (Lohnabrechnung/Gehaltszettel). Du hast Anspruch auf anteilsmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie im Kollektivvertrag vorgesehen sind.

Lohnabrechnung/Gehaltszettel: Ferialmitarbeiter müssen wie jeder Arbeitnehmer einen Lohn- bzw. Gehaltsnachweis bekommen. Prüfe ihn genau und frag unbedingt nach, wenn etwas unklar ist.

Tipp: Notiere dir deine Arbeitszeit. Schreib dir täglich auf, von wann bis wann du gearbeitet und wann du Pausen gemacht hast.

Deine Freizeit – Habe ich auch Anspruch auf Urlaub & Urlaubsersatzleistung?

Selbst wenn du nur ein paar Wochen arbeitest: Als Ferialmitarbeiter hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem vollen Monat sind dies in der Regel etwas über zwei Werktage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, bekommt am Ende Geld ausbezahlt – das ist die Urlaubsersatzleistung.

Während des Ferienjobs Urlaub zu konsumieren, ist allerdings sehr ungünstig, da das Arbeitsverhältnis in der Regel nur wenige Wochen dauert und die Firmen mit dir rechnen. Plane deinen Urlaub, verlängerte Wochenenden oder andere Abwesenheiten daher vor oder nach dem Ferienjobeinsatz.

Dein Versicherungsschutz – Bin ich korrekt sozialversichert?

Schon bevor du deine Arbeit aufnimmst, muss der Arbeitgeber dich bei der GKK (Gebietskrankenkasse) anmelden. Du kannst jederzeit eine Kopie der Anmeldung von deinem Arbeitgeber verlangen. Dies ist sehr wichtig, um bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert zu sein.

Achtung: Für Ferienjobs in Liechtenstein gelten gesonderte Regelungen.

Solltest du krank werden, musst du dich unverzüglich beim Arbeitgeber melden, da du ansonsten den Anspruch auf deinen Lohn bzw. dein Gehalt verlieren könntest.

Tipp: Auch, wenn junge Leute noch nicht daran denken: Beim Ferialjob werden bereits erste Ansprüche für die Pension erworben.

Deine Steuern – Wieviel Steuern muss ich bezahlen?

Arbeitnehmerveranlagung: Wenn du bei deinem Ferienjob Lohnsteuer bezahlst, kannst du diese bei deinem Wohnsitzfinanzamt zurückfordern. Dafür brauchst du entweder das Formular „Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung L1“ – das kannst du beim Finanzamt anfordern – oder du gibst deine Daten über „finanzonline“ ein (https://finanzonline.bmf.gv.at).

Tipp: Reiche deinen Lohnsteuerausgleich am besten gleich im nächsten Jahr beim Finanzamt ein, damit du es nicht vergisst. Möglich ist das zwar fünf Jahre rückwirkend, aber warum das Geld beim Finanzamt liegen lassen, wenn du es stattdessen in die Tasche stecken kannst? Mehr Infos bekommst du bei deinem Wohnsitzfinanzamt oder unter: www.bmf.gv.at/formulare

Ferialmitarbeiter für Sommer 2024 (m/w/d)
  • Gassner Stahlbau GmbH
  • Bürs

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